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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten

Hochschulrecht by

Der Beschluss geht auf ein Vorlageverfahren des VG Arnsberg zurück, das ich im Jahre 2010 für eine private Hochschule in NRW angestoßen hatte, um zu klären, wie weit der Staat in die verfassungsrechtlich geschützte Hochschule- und Wissenschaftsfreiheit eingreifen kann. Nach unserer damals wie heute vertretenen Auffassung geht die aktuelle bürokratische Reglementierung von Lehre und Organisation der Universitäten und Hochschulen durch den Staat zu weit, schränkt die Freiheit der Lehre und die Selbstorganisation der Hochschulen zu stark ein und verursacht zu hohe Kosten.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung fast in allen Punkten am 17.02.2016 bestätigt.

Details zum aktuellen Beschluss inkl. zahlreicher Anmerkungen finden Sie hier.