Architektenvertrag

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    In den Architekten- und Ingenieursverträgen für Projekte mit anrechenbaren Kosten innerhalb der in den Honorartafeln festgelegten Sätze wird regelmäßig die HOAI 2013 zum Vertragsbestandteil erklärt und als Grundlage für die Honorarbemessung zugrunde gelegt. Die Europäische Kommission hat nunmehr beim EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung der EU-Verträge erhoben, da sie in den Vergütungsregelungen der HOAI einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG vom 27.12.2006), gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 Abs. 1 AEUV und die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 Abs. 1 AEUV sieht. Sie ist der Auffassung, die Honorarvorgaben der HOAI erschweren das Anbieten von Architekten- und […] …

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