Mandanteninformation

  • bildschirmfoto-2016-12-09-um-21-17-42

    In den Architekten- und Ingenieursverträgen für Projekte mit anrechenbaren Kosten innerhalb der in den Honorartafeln festgelegten Sätze wird regelmäßig die HOAI 2013 zum Vertragsbestandteil erklärt und als Grundlage für die Honorarbemessung zugrunde gelegt. Die Europäische Kommission hat nunmehr beim EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung der EU-Verträge erhoben, da sie in den Vergütungsregelungen der HOAI einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG vom 27.12.2006), gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 Abs. 1 AEUV und die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 Abs. 1 AEUV sieht. Sie ist der Auffassung, die Honorarvorgaben der HOAI erschweren das Anbieten von Architekten- und […] …

    mehr
  • hekking_start_uni

    Der Beschluss geht auf ein Vorlageverfahren des VG Arnsberg zurück, das ich im Jahre 2010 für eine private Hochschule in NRW angestoßen hatte, um zu klären, wie weit der Staat in die verfassungsrechtlich geschützte Hochschule- und Wissenschaftsfreiheit eingreifen kann. Nach unserer damals wie heute vertretenen Auffassung geht die aktuelle bürokratische Reglementierung von Lehre und Organisation der Universitäten und Hochschulen durch den Staat zu weit, schränkt die Freiheit der Lehre und die Selbstorganisation der Hochschulen zu stark ein und verursacht zu hohe Kosten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung fast in allen Punkten am 17.02.2016 bestätigt. Details zum aktuellen Beschluss inkl. zahlreicher […] …

    mehr